Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks VVaG

 

Die Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks (ZVK) wurde im Jahr 1970 auf der Grundlage allgemeinverbindlicher Tarifverträge zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gegründet. Durch die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge war die Teilnahme aller Betriebe des Deutschen Bäckerhandwerks in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland vor dem 03. Oktober 1990 gewährleistet.

Als eine Solidarkasse des Bäckerhandwerks, kennt die Zusatzversorgungskasse kein personenbezogenes Versicherungsverhältnis. Die Betriebe des Bäckerhandwerks waren aufgrund der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen verpflichtet, bis zum 31.12.2002 Beiträge nach tarifvertraglich festgelegten Kriterien an die Zusatzversorgungskasse zu zahlen, die dazu zu verwenden sind, an ehemalige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Betrieben des Bäckerhandwerks, die wiederum tarifvertraglich festgelegte Voraussetzungen erfüllen, Zusatzrenten zu zahlen.

Am 18.12.2002 haben die Tarifvertragsparteien – Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten – sich nach eingehenden Beratungen darauf verständigt, aufgrund des am 1.1.2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetzes – und der damit in Zukunft immer notwendiger werdenden Vorsorge des einzelnen Arbeitnehmers – den bisherigen Tarifvertrag der Zusatzversorgungskasse zugunsten einer neuen attraktiven betrieblichen Altersvorsorge aufzuheben und einen neuen Rahmentarifvertrag zu vereinbaren.

Somit befindet sich die Zusatzversorgungskasse seit dem 1.1.2003 in Abwicklung, wird aber auch über das Jahr 2003 hinaus weiter ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Ab dem 1.1.2004 können nur noch unverfallbare Ansprüche, die bis zum 31.01.2003 eingetreten sind, bei uns geltend gemacht werden.